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   VG Freiburg, 25.10.2023 - 6 K 2547/23   

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https://dejure.org/2023,30024
VG Freiburg, 25.10.2023 - 6 K 2547/23 (https://dejure.org/2023,30024)
VG Freiburg, Entscheidung vom 25.10.2023 - 6 K 2547/23 (https://dejure.org/2023,30024)
VG Freiburg, Entscheidung vom 25. Oktober 2023 - 6 K 2547/23 (https://dejure.org/2023,30024)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Umwandlung eines gesetzlich geschützten Streuobstbestandes im Rahmen des Radwegeneubaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 80 Abs. 5 ; NatSchG § 33a; BNatSchG § 15
    Erhaltung von Streuobstbeständen; Genehmigung zur Umwandlung in eine andere Nutzungsart; Anfechtung der Umwandlungsgenehmigung durch eine gemäß § 3 UmwRG anerkannte Vereinigung; Vorläufiges Rechtsschutzverfahren im Anschluss an eine nachträgliche Anordnung des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Stuttgart, 12.01.2023 - 2 K 6423/22

    Einstweiliger Rechtschutz gegen naturschutzrechtliche Genehmigung zur Rodung und

    Auszug aus VG Freiburg, 25.10.2023 - 6 K 2547/23
    Allerdings ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Vorschrift des § 33a Abs. 2 und Abs. 3 NatSchG die zuständige Naturschutzbehörde zur Erteilung einer Genehmigung für die Umwandlung eines Streuobstbestandes ermächtigt, bislang erst in zwei verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen thematisiert und darin als "uneindeutig" (VG Karlsruhe, Beschluss vom 22.12.2022 - 14 K 4097/22 - juris Rn. 160) bzw. als "Fehlgriff" (VG Stuttgart, Beschluss vom 12.01.2023 - 2 K 6423/22 - juris Rn. 41) angesehen worden.

    Aufgrund des von der Umwandlungsgenehmigung nur in einem geringeren Teil seiner Gesamtfläche betroffenen Streuobstbestandes hält die Kammer einen darunter liegenden Wert in Höhe von 10.000,-- EUR für angemessen (vgl. auch VG Stuttgart, Beschluss vom 12.01.2023 - 2 K 6423/22 - juris Rn. 59).

  • BVerwG, 19.03.2003 - 9 A 33.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus VG Freiburg, 25.10.2023 - 6 K 2547/23
    Diese Richtlinien bringen indes die anerkannten Regeln für die Anlage von Straßen zum Ausdruck, wobei sie zudem bei der Querschnittsgestaltung den gestiegenen Stellenwert des Umweltschutzes und den Aspekten der Wirtschaftlichkeit unter besonderer Berücksichtigung der Verkehrssicherheit und der Erkenntnisse über den Verkehrsablauf in hohem Maße Rechnung tragen (vgl. für die RASt: BVerwG, Urteil vom 19.03.2003 - 9 A 33.02 - juris Rn. 37; vgl. für die ERA 2010: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2023 - 5 S 1941/22 - juris Rn. 87).

    Vermeidungsmaßnahmen, die ein - auch nur partiell - anderes Vorhaben bedingen, werden nicht durch das Vermeidungsgebot gefordert (BVerwG, Urteil vom 19.03.2003, a.a.O., Rn. 47).

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

    Auszug aus VG Freiburg, 25.10.2023 - 6 K 2547/23
    Es bedarf einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (BVerwG, Beschluss vom 18.09.2001 - 1 DB 26.01 - juris Rn. 6; Beschluss vom 13.12.2021 - 4 VR 2.21 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 13.12.2021 - 4 VR 2.21

    Verpflichtung zur Duldung der Durchführung einer Kampfmitteluntersuchung auf

    Auszug aus VG Freiburg, 25.10.2023 - 6 K 2547/23
    Es bedarf einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (BVerwG, Beschluss vom 18.09.2001 - 1 DB 26.01 - juris Rn. 6; Beschluss vom 13.12.2021 - 4 VR 2.21 - juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - 1 S 2554/11

    Aufhebung einer Vollziehungsanordnung durch das Gericht wegen unzureichender

    Auszug aus VG Freiburg, 25.10.2023 - 6 K 2547/23
    Diese Begründung ist ausreichend und ferner geeignet gewesen, den Antragsteller bei verständiger Würdigung über die für die Behörde maßgeblichen Gründe zu informieren und ihm so die Abschätzung der Erfolgsaussichten eines Aussetzungsantrags zu erlauben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.09.2011 - 1 S 2554/11 - juris Rn. 3; Beschluss vom 03.02.2020 - 10 S 625/19 - juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2020 - 10 S 625/19

    Betriebsuntersagung eines Diesel-Kraftfahrzeugs; illegale Abschalteinrichtung;

    Auszug aus VG Freiburg, 25.10.2023 - 6 K 2547/23
    Diese Begründung ist ausreichend und ferner geeignet gewesen, den Antragsteller bei verständiger Würdigung über die für die Behörde maßgeblichen Gründe zu informieren und ihm so die Abschätzung der Erfolgsaussichten eines Aussetzungsantrags zu erlauben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.09.2011 - 1 S 2554/11 - juris Rn. 3; Beschluss vom 03.02.2020 - 10 S 625/19 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 04.05.2022 - 9 A 7.21

    Klage gegen die Nordverlängerung der A 14 erfolglos

    Auszug aus VG Freiburg, 25.10.2023 - 6 K 2547/23
    Das Berücksichtigungsgebot des § 13 Klimaschutzgesetz (KSG) gilt hier nicht, da es nicht um den Vollzug von materiellem Bundesrecht geht (BVerwG, Urteil vom 04.05.2022 - 9 A 7.21 - juris Rn. 62).
  • VG Karlsruhe, 22.12.2022 - 14 K 4097/22

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Erteilung einer naturschutzrechtlichen

    Auszug aus VG Freiburg, 25.10.2023 - 6 K 2547/23
    Allerdings ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Vorschrift des § 33a Abs. 2 und Abs. 3 NatSchG die zuständige Naturschutzbehörde zur Erteilung einer Genehmigung für die Umwandlung eines Streuobstbestandes ermächtigt, bislang erst in zwei verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen thematisiert und darin als "uneindeutig" (VG Karlsruhe, Beschluss vom 22.12.2022 - 14 K 4097/22 - juris Rn. 160) bzw. als "Fehlgriff" (VG Stuttgart, Beschluss vom 12.01.2023 - 2 K 6423/22 - juris Rn. 41) angesehen worden.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2023 - 5 S 1941/22

    Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 30. Juni 2022

    Auszug aus VG Freiburg, 25.10.2023 - 6 K 2547/23
    Diese Richtlinien bringen indes die anerkannten Regeln für die Anlage von Straßen zum Ausdruck, wobei sie zudem bei der Querschnittsgestaltung den gestiegenen Stellenwert des Umweltschutzes und den Aspekten der Wirtschaftlichkeit unter besonderer Berücksichtigung der Verkehrssicherheit und der Erkenntnisse über den Verkehrsablauf in hohem Maße Rechnung tragen (vgl. für die RASt: BVerwG, Urteil vom 19.03.2003 - 9 A 33.02 - juris Rn. 37; vgl. für die ERA 2010: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2023 - 5 S 1941/22 - juris Rn. 87).
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